Um die aktuellen Auflagen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu erfüllen, wurden bis Ende Juni alle offiziellen Veranstaltungen abgesagt. Wir bedauern dies sehr und hoffen auf eine baldige Änderung der rechtlichen Vorgaben.
Als kleiner Trost – das Segeln auf dem Rhein ist mit dem eigenen Boot und Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt!
Wir bitten alle, die offiziell geltenden Verhaltensregeln beim Betreten des Vereinsgelände einzuhalten. Wir befinden uns in einer dynamischen Situation und appelieren an den gesunden Menschenverstand, um auftretende Situationen (wie im Bild) eigenständig zu regeln.
Die Kinder waren sich nicht einig, ob das in Luv befindliche Boot Mundschutz trägt oder ob das ausweichpflichtige Boot den Mindestabstand von 1.5 einhalten muss 🙂